Fischereirecht

Grundlagen zum Fischereirecht

Das Angeln ist in Mecklenburg-Vorpommern verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Ordnungen geregelt:

  • Landesfischereigesetz
  • Fischereischeinverordnung
  • Fischereischeinprüfungsverordnung
  • Binnenfischereiverordnung
  • Küstenfischereiverordnung
  • Nationalparkfischereiverordnung
  • Gewässerordnung des Landesanglerverbandes M-V

In diesen Regelungen ist festgelegt, wer angeln darf, wo geangelt werden darf, was wann geangelt werden kann, wer die Fischereischeinprüfungen abnehmen kann und wer die Aufsicht über die Fischerei und das Angeln hat.

Grundsätzlich muss der Angler mit dem abgeschlossenen 14. Lebensjahr einen Fischereischein zum Angeln besitzen. Dieser Fischereischein kann durch eine Prüfung auf Lebenszeit erworben werden. Für Touristen werden Fischereischeine mit 28 Tagen Gültigkeit ausgegeben. Die Fangmethoden sind dann aber eingeschränkt. Fischereischeine von Anglern aus anderen Bundesländern werden anerkannt.

Zusätzlich zum Fischereischein muss der Angler eine in Mecklenburg-Vorpommern eine Angelerlaubnis für das entsprechende Angelgewässer erwerben. Es gibt in Meckkenburg-Vorpommern keine freien Angelgewässer! Unsere Mitglieder erwerben ihre Angelerlaubnis über den Verein.

Weitere Hinweise siehe https://www.lallf.de/fischerei/angelfischerei/fischereidokumente-allg/.

Schutz der Fischbestände

Zum Schutz der Fischbestände sind Schongebiete und -zeiten vorgegeben, um den Bestand zu sichern. Auch sind Mindestmaße für den Fang vorgeschrieben. In den Wintermonaten ist das Angeln in bestimmten Bereichen verboten oder nur eingeschränkt möglich. Das gilt z.B. auch für die untere Uecker in unserer Region. Die genauen Angaben zu Schonzeiten, Schongebieten und Mindestmaße schreibt das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern vor. Siehe dazu https://www.lallf.de/fischerei/fischereischutz/.

Selbstredend ist das Fischen mit explosiven Stoffen, Gift, Speeren, Harpunen oder anderen verletzenden Fangmethoden in den Gewässern des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht erlaubt.

Fischereiaufsicht

Mitarbeiter der Fischereibehörden und ehrenamtliche Fichereiaufseher überwachen das Angeln in Meckenburg-Vorpommern. Deshalb sollte jeder Angler sein Personaldokument, den Fischereischein, die Angelerlaubnis zum Angeln minehmen. Er ist auch verpflichtet, seine Angelausrüstung und die gefangenen Fische vorzuzeigen.